Regelungen
Festlegungen für Sek II
Verfahrensweisen beim Fehlen von Schüler der Sekundarstufe II
Verhinderung
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Der entsprechende Anruf hat bis 08.00 Uhr zu erfolgen.
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Die schriftliche Entschuldigung ist nachzureichen.
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Alle Anträge auf Verhinderung müssen vorher vom Tutor genehmigt werden.
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Ab dem vierten Kalendertag wird eine ärztliche Bescheinigung verlangt.
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Ab sechstem Einzelfehltag bzw. sechster Einzelfehlstunde wird eine ärztliche Bescheinigung verlangt.
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Bei Verhinderung während des Unterrichtes erfolgt die Abmeldung beim Fachlehrer und im Sekretariat, der Fachlehrer informiert den Tutor.
Beurlaubung
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Beurlaubungen sind nur entsprechend der Schulbesuchsverordnung möglich.
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Beurlaubungen sind vorher zu beantragen.
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Bis zu zwei Tagen beurlaubt der Tutor, darüber hinaus die Schulleiterin.
Durchführungsbestimmungen
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Alle Fehlstunden oder –tage werden auf der grünen Karte eingetragen
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Die Tutoren kontrollieren monatlich die grüne Karte.
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Der Fachlehrer kontrolliert die seinen Unterricht betreffenden Eintragungen auf der grünen Karte.
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Bei Auffälligkeiten informiert der Fachlehrer den Tutor.
Notwendige Maßnahmen
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Verstöße ziehen Ordnungsmaßnahmen nach sich.
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Bei unentschuldigtem Fehlen zu angekündigten Klausuren oder Kontrollen werden Null Punkte vergeben.
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Die Nachschreibetermine liegen in der Verantwortlichkeit der Fachlehrer, in der Regel am Freitag Nachmittag.
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Schüler, die krank geschrieben sind, nehmen nicht an Leistungsüberprüfungen teil.
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In der Regel sind alle Klausuren nachzuschreiben.
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Sieht der Fachlehrer die Bewertung eines Schülers im Kurshalbjahr gefährdet, müssen schnellstens Sondermaßnahmen eingeleitet werden.
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Schüler sind zu belehren und Eltern zu informieren.